Anfragen an den Magistrat

mit Siebel und Marquardt

Michael Siebel_Anne Marquardt

Questions and Answers, Fragen und Antworten - unsere Stadtverordneten Michael Siebel und Anne Marquardt fragen nach. Wie positioniert sich die Stadtregierung zu aktuellen Themen und sind wir einverstanden?

Darüber hinaus stellt auch uns Eure Fragen. Wir geben euch gerne auch unsere Antworten zu aktuellen Themen, die euch beschäftigen.

 

Kleine Anfrage vom 30. September 2019 - Neue Baugebiete für Darmstadt

 

  1. Frage: In Welchen Bereichen gedenkt der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt neue Baugebiete (differenziert nach Stadtteilen) auszuweisen?
  2. Frage: Wie viele Wohnungen können dort (differenziert nach Baugebieten) neu gebaut werden?
  3. Frage: Gedenkt der Magistrat dort 25% Sozialwohnungen und 20% Wohnungen für mittlere Einkommen zu schaffen?
  4. Frage: Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeit, im Norden Darmstadts durch die Verschiebung der Flugroute AMTIX3 neue Baugebiete auszuweisen?

  1. Antwort: 

    Aktuell bereitet der Magistrat die Schaffung von neuem Planungsrecht für Wohnquartiere im Bereich Ludwigshöhviertel, Kastanienallee, das sogenannte Kuhnwaldtareal sowie den Marienplatz vor. Die Festsetzung weiterer Baugebiete ist derzeit nicht in Planung.

    Im Masterplanprozess DA 2030+ wurden in öffentlichen Veranstaltungen, Flächen identifiziert, die sich für mögliche städtebauliche Entwicklungen eignen könnten und gegebenenfalls einer entsprechenden Prüfung unterzogen werden sollten. Auch das durch das Regierungspräsidium Darmstadt beauftragte Regionale Entwicklungskonzept Südhessen stellt potentielle Entwicklungsflächen in einem sogenannten Flächenpool dar. Es handelt sich auch hierbei zum jetzigen Zeitpunkt lediglich um potentielle Untersuchungsräume.

    Die Flächen, die im Regionalen Konzept und im Masterplan DA 2030+ im oben beschriebenen Sinne identifiziert wurden, sind nicht per se als künftige Bauflächen anzusehen. Vielmehr werden hierzu umfangreiche vertiefende Prüfungen und Konkretisierungen notwendig sein und nicht zuletzt eine breit angelegte öffentliche Diskussion mit Beteiligung der Bürgerschaft. Vor weiteren Untersuchungen sind überdies Beschlüsse zu weiteren Voruntersuchungen durch die der kommunalpolitischen Gremien erforderlich.

  2. Antwort: 

    Im Ludwigshöhviertel werden rund 1400 Wohneinheiten entstehen. Die Überlegungen zum Kuhnwaldtareal befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium, sodass hier noch keine konkreten Wohnungszahlen benannt werden können. Auf dem Marienplatz können auf Grundlage des erfolgreich durchgeführten Wettbewerbsverfahrens rund 260 Wohneinheiten entstehen. Weitere ca. 150 Wohneinheiten sind für das Areal des Klinikums Eberstadt vorgesehen. Wie hoch die Anzahl möglicher Wohneinheiten, die in den Potentialräumen des Masterplankonzeptes DA 2030+ und im Regionalen Entwicklungskonzept sein könnten, kann derzeit noch nicht ermittelt werden, da für diese Bereich noch keine konkreten Gebietsabgrenzungen erarbeitet wurden.
  3. Antwort: 

    Bei der weiteren Entwicklung wird die städtische Beschlusslage eingehalten.
  4. Antwort: 

    Die von der Fluglärmkommission vorgeschlagene Verschiebung der Flugroute wird vorerst in einen Probebetrieb gehen. Inwieweit dieser in einen Regelbetrieb übergehen wird, kann derzeit nicht vorausgesagt werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist an die Regelungen des Landesentwicklungsplanes und des Regionalplans, sowie des Fluglärmschutzgesetzes gebunden. Solange die Siedlungsbeschränkungszone und der Lärmschutzbereich in diesen übergeordneten Plänen und Gesetzen nicht geändert wurden, hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Handlungsoption in der geltenden Siedlungsbeschränkungszone neue Wohnbaugebiete auszuweisen.

Kleine Anfrage vom 24. Juni 2020 - Kurzarbeit und Corona in Darmstadt

 

  1. Frage: Welche sozialen Träger haben für ihre Mitarbeiter*Innen Kurzarbeit angemeldet?
  2. Frage: Wie viele Mitarbeiter*Innen sind davon betroffen?
  3. Frage: Hat die Kurzarbeit zur Reduzierung des Betreuungsangebotes geführt, aufgeschlüsselt nach einzelnen Sozialträgern? (a) in der Notbetreuung, (b) bei der Wiederaufnahme des Regelbetriebes in Schulen, Kindertagesstätten, Schulkindbetreuung, (c) in der Ferienbetreuung, (d) bei Angeboten von Ferienspielen
  4. Frage:  Hat die Stadt Darmstadt für ihre Ämter Kurzarbeit angemeldet? Wenn ja, welche Ämter und wie viele Mitarbeiter*innen sind hiervon betroffen?
  5. Frage: Haben die Eigenbetriebe Kurzarbeit angemeldet? Wenn ja, welche EB und wie viele Mitarbeiter*innen sind hiervon betroffen?

  1. Antwort: 

    Im Bereich Kindertagesstätten:

    Im Bereich der Kitas hat der ASB für seine Mitarbeiter*innen Kurzarbeit angemeldet.

    Im Bereich Schulkindbetreuung:

    Zum heutigen Tage ist im Bereich Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag keine differenzierte Antwort möglich.
    Die Jugendhilfeträger der Schulkindbetreuung/des Paktes für den Nachmittag werden hierzu im Rahmen der Verwendungsnachweise für das Schuljahr 2019/2020 Angaben machen. Üblicherweise sind die Nachweise zum 15.08. einzureichen, diese Frist wird allerdings aufgrund der Corona-Krise bis in den September verlängert.

    Der SKA hat dem Schulamt mitgeteilt, dass er bzw. die Mitarbeiter*innen zur Beantragung von Kurzarbeit Überstunden/Urlaub abbauen musste/n. Damit ist davon auszugehen, dass es an der einen oder anderen Schule, an der der SKA Jugendhilfeträger ist, möglicherweise zu einem reduzierten Angebot kam. Nur hinsichtlich einer Grundschule, der Heinrich-Heine-Schule, hat sich die Schulelternbeirätin bei dem Schulamt gemeldet.

    Angemerkt sei hier, dass es einen maßgeblichen Einfluss auf den Umfang der Betreuungsangebote hat, ob die jeweilige Schule "nur " Schulkindbetreuung hat oder ob sie zusätzlich noch Landesressourcen im Rahmen des Profils 1 erhält oder ob sie dem Pakt für den Nachmittag beigetreten ist. Die Paktschulen waren durch die relativ gute Ressourcengabe von Land und Stadt deutlich krisenfester als die Grundschulen, die noch nicht ganztägig arbeiten.

  2. Antwort: 

    Von dieser Maßnahme sind 60,36 Vollzeitstellen betroffen.
  3. Antwort: 

    a) und b):
    Nein, es ist nicht bekannt, dass die Kurzarbeit zur Reduzierung von Angeboten geführt hat.

    c):
    Bezogen auf die Betreuung in den Ferien im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit hat kein Träger Kurzarbeit gemeldet.
    Eine Reduzierung des Betreuungsangebotes hat es dennoch gegeben. Hintergrund in diesem Fall sind allerdings die Corona Verordnungen und damit verbundene Auflagen.

    d):
    Kein Träger hat Kurzarbeit gemeldet. Bei den dem Jugendamt gemeldeten Ferienspielangeboten ist es dennoch zu einer Reduzierung des Betreuungsangebotes aufgrund der Rahmenbedingungen durch Corona gekommen. Viele Angebote mussten den Erfordernissen der Corona Verordnungen angepasst werden und aufgrund veränderter Voraussetzungen um- oder neu geplant werden.

  4. Antwort: 

    Nein.
  5. Antwort: 

    Für die Eigenbetriebe Bäder, Werkstätten und Wohneinrichtungen sowie Kulturinstitute und Immobilienmanagement wurde keine Kurzarbeit angemeldet.

    Der EAD hat ab dem Monat Mai 2020 Kurzarbeit für 140 Beschäftigte (Hauswirtschaft, Kindertagesstätten, Gemeinschaftsverpflegung, Schulen, Schulbusbetrieb, Containerdienst, gewerbliche Gebäudereinigung, insbesondere Veranstaltungshäuser, Zoo Vivarium) bei der Agentur für Arbeit angezeigt. Das entspricht einem Anteil von 20 % der Beschäftigten im EAD.

Kleine Anfrage vom 18. September 2020 - Sachstand zu Elektro-Scootern

 

  1. Frage: Gab es diesbezüglich Absprachen und / oder Vereinbarungen mit Elektro-Scooter-Verleihern? Wenn ja, welche?
  2. Frage: Ist geplant, mit weiteren Elektro-Scooter-Verleihern Kontakt aufzunehmen?
  3. Frage: Wie möchte der Magistrat verhindern, dass bei einer Pleite des Lieferanten oder einer Aufgabe des Verleihs in Darmstadt die Scooter zurückgelassen werden?
  4. Frage: Ist dem Magistrat bekannt, wie die so genannten „Juicer“ vergütet werden?
  5. Frage: Dort wird aufgeführt, dass „passende Abstellmöglichkeiten erst entwickelt werden [müssten]“. Welches Konzept hat der Magistrat für die aktuellen Abstellmöglichkeiten entwickelt?
  6. Frage: Welche Verbotszonen oder anderen Regelungen hat der Magistrat geschaffen, um den Elektro-Scooter- Verleih in Darmstadt soweit es geht zu regeln?

  1. Antwort: 

    Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit den E-Tretroller-Anbietern TIER mobility und Bird, die in Darmstadt den Betrieb aufgenommen haben, eine Vereinbarungserklärung abgeschlossen. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit mit den Anbietern. Die aktuelle Rechtslage fordert für das Abstellen von E-Tretrollern auf Gehwegen im öffentlichen Straßenraum keine erlaubnispflichtige Sondernutzung, so dass die Unterzeichnung der Vereinbarung auf freiwilliger Basis erfolgt. Die Anbieter verpflichten sich freiwillig u.a. für folgende wesentliche Punkte:

    - Obergrenzen für die Anzahl der E-Tretroller, die in festgelegten Bereichen, sog. Ringen, maximal verteilt werden können

    - No-Parking-Zones, in denen das Abstellen der E-Tretroller verboten und technisch auch nicht möglich ist

    - Zuständigkeit der Anbieter für das ordnungsgemäße Abstellen der E-Tretroller im öffentlichen Raum

  2. Antwort: 

    Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt aktiv keinen Kontakt mit den E-Tretroller Anbietern auf. Auf Anfrage seitens der Anbieter führt die Wissenschaftsstadt Darmstadt Gespräche mit den Anbietern und schließt die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt entwickelte Vereinbarung ab, sofern sie den Betrieb in Darmstadt aufnehmen.
  3. Antwort: 

    Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist berechtigt, im Falle einer Insolvenz die zurückgelassenen E-Tretroller einzusammeln und an einem vom Bezirk zu bestimmenden Sammelort zu bringen. Die Anbieter können ihre E-Tretroller gegen eine Gebühr auslösen. Nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSGO) hat die Stadt das Recht, die nicht ausgelösten Gegenstände zu verwerten. Die Verwertung kann in Form eines freihändischen Verkaufs, Versteigerung o.ä. erfolgen.
  4. Antwort: 

    Die Vergütung der sogenannten „Juicer“ ist dem Magistrat nicht bekannt. Der Magistrat hat kein Auftraggeber-/-nehmer-Verhältnis mit den Anbietern. Er fungiert auch nicht als Kontrollinstanz gegenüber den Anbietern, so dass diese Information dem Magistrat nicht zusteht.
  5. Antwort:

    Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird sogenannte „Hubs“ an zentralen und hochfrequentierten Standorten wie an Bahnhöfen und in der Innenstadt vorsehen. Die „Hubs“ sollen zunächst als Abstellfläche für die E-Tretroller vorgesehen werden. Die ersten „Hubs“ sollen vorerst an folgenden Bereichen vorgesehen werden:

    - Haupt-, Nord-, Ost- und Südbahnhof- Staatstheather
    - Friedensplatz
    - Bürgerpark/ Nordbad

  6. Antwort:

    Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sogenannte No-Parking-Zones definiert, in denen das Abstellen der E-Tretroller verboten und technisch auch nicht möglich ist (der Leihvorgang kann hier nicht beendet werden). Zu den No-Parking-Zones zählen die Fußgängerzone in der Innenstadt, unmittelbare Haltestellenbereiche sowie alle großen Grün- und Parkanlagen in Darmstadt. Eine Übersicht über die bisherigen No-Parking-Zones in Darmstadt wurde beigefügt.

Kleine Anfrage vom 22. Oktober 2020 - Demonstrationen und Infektionsschutzmaßnahmen

  1. Frage: Waren die Veranstaltungen am 21.10.2020 an Georg Büchner Schule und am 18.10.2020 auf dem Messplatz der "Querdenken"/Coronaleugner bei der Stadt angemeldet?
  2. Frage: War das Ordnungsamt vor Ort?
  3. Frage: Welche Hygieneschutzmaßnahmen gelten für solche Versammlungen?
  4. Frage: Warum werden die Versammlungen nicht aufgelöst, obwohl die Hygieneschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden?
  5. Frage: Werden die Schulleitungen über das Bestreben solcher Coronaleugner, Schülerinnen und Schüler im Umfeld der Schulen zu beeinflussen, informiert?

  1. Antwort: 

    Die Veranstaltungen waren angemeldet. Am 21.10.2020 jedoch nicht an der Georg-Büchner-Schule, sondern am Böllenfalltorparkplatz.

  2. Antwort: 

    Nein.
  3. Antwort: 

    Die Abstandsregeln des RKI sind einzuhalten.
  4. Antwort: 

    Auflösungen von Versammlungen sind das letzte Mittel. Nach Mitteilung der Polizei wurden bei beiden Versammlungen die Abstände nach Ansprache des Versammlungsleiters eingehalten. Die Aktion an der Georg-Büchner-Schule war keine Versammlung. Hier hat die Landespolizei Platzver- weise erteilt.
  5. Antwort:

    Da hier die Versammlung auf dem Böllenfalltorparkplatz stattgefunden hat, wurde die Schulleitung nicht informiert. Informationen über Versammlungen ergehen grundsätzlich, wenn direkt vor einer Liegenschaft eine Versammlung angemeldet ist.

Kleine Anfrage vom 21.02.2019 - Anlieferverkehr für ALDI, Büdinger Strasse

"Bewohner/-innen in der Büdinger Strasse haben sich darüber beklagt, dass es durch den Anlieferverkehr für ALDI in den frühen Morgenstunden zu erheblichen Lärmbelästigungen kommt. Seitens der Marktleitung wurde den Anwohner/-innen mitgeteilt, dass der Markt eine Sondergenehmigung der Stadt habe, und schon vor 6:00 Uhr anliefern könne. Diese Vorbemerkung vorangestellt, frage ich den Magristrat":

  1. Frage: Ist es richtig, dass die Stadt für diesen ALDI eine Sondergenehmigung erteilt hat?
  2. Frage: Wenn ja, mit welcher Begründung?
  3. Frage: Wenn nein, kann das Ordnungsamt dort für Kontrollen sorgen oder auf die ALDI Zentrale einwirken, dass sich die Anlieferer an die Regeln halten?
  4. Frage:  Liegen der Stadt auch andere Klagen wegen der Anlieferung für ALDI-Märkte vor?
  5. Frage: Gibt es auch für andere Nahversorger in Innenstadtlagen Sondergenehmigungen?

  1. Antwort: 

    Es ist richtig, dass die Firma ALDI GmbH & Co. KG aus Mörfelden-Walldorf im Rahmen des Aktionsplanes Darmstadt Feinstaub auf schriftlichen Antrag schon seit März 2006 eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 1 Ziffer 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit §47 Absatz 2 Bundesimmissionsschutzgesetz (BIMSchG) und §40 Absatz 1 BImSchG von der Unteren Straßenverkehrbehörde erhalten hat, den durch Zeichen 253 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) und Zusatz "Be- und Entlader Stadt Darmstadt von 6 Uhr bsi 20 Uhr frei" gesperrten Bereich innerhalb der Stadt Darmstadt im Rahmen des Transportes von leicht verderblichen Waren zu jeder Zeit zu befahren.
  2. Antwort: 

    Die auf jeweils maximal 2 Jahre befristete Ausnahmegenehmigung wurde für den Transport leicht verderblicher Ware erteilt.
  3. Antwort: 

    Kontrollen können auch vor 6 Uhr durch die Kommunalpolizei durchgeführt werden, wenn es Hinweise darauf gibt, dass eine Anlieferung ohne Ausnahmegenehmigung zu einer unzulässigen Zeit erfolgt.

  4. Antwort: 

    Nein, der Straßenverkehrsbehörde liegen keine weiteren diesbezüglichen Beschwerden vor bzw. sind nicht bekannt.
  5. Antwort: 

    Ja. Neben der Firma ALDI gibt es weitere Nahversorger in der Innenstadt (z.B. Firma TEGUT), die über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung verfügen. Im Übrigen gibt es weitere Firmen, die für die jeweiligen Transportleistungen (u.a. leich verderbliche Waren) innerhalb des Darmstädter Stadtgebietes durchführen (z.B. Firma LUDWIG MEYER) im Rahmen des Transportes von leicht verderblicher Ware.