Presseerklärung zum Leerstand im MaJo

Veröffentlicht am 24.08.2021 in Allgemein

Siebel: Leerstand im Martinsviertel ist nicht hinnehmbar

 

Im Martinsviertel und Johannesviertel stehen Wohnungen und sogar ganze Häuser leer. „Das dürfen wir nicht so einfach hinnehmen, wenn mit Objekten wegen der steigenden Bodenpreise spekuliert wird. Immer noch gilt: Eigentum verpflichtet“, sagte der SPD Stadtverordnete Michael Siebel.

Bereists 2017 hatte das Echo über Leerstände berichtet, beispielsweise in der Barkhaussttraße. Auch im Johannesviertel gibt es Leerstände. So ist das Haus in der Pallaswiesenstraße 47 seit Jahren leerstehend. Daneben befindet sich ein freies Grundstück, wo es auch nicht mit einer Bebauung voran geht.

Vor diesem Hintergrund fragt der Stadtverordnete Michael Siebel den Magistrat, wie viele Wohnungen und Häuser insgesamt im Martinsviertel und Johannesviertel leer stehen und was der Magistrat gedenkt dagegen zu tun.

Auch möchte er wissen, wie der Magistrat die Wiedereinführung der Verordnung über die Zweckentfremdung von Wohnraum beurteilt. 

„Eine weitere Möglichkeit wäre es, mit den Möglichkeiten des Wohnraumaussichtsgesetzes zu agieren. Danach können die Gemeinden im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgabe gegen die Beseitigung von Wohnungsmissständen hinwirken“, fordert der Stadtverordnete.

 

Kleine Anfrage

 

Dem Watzeverdeler 2021#2 war zu entnehmen, dass im Martinsviertel Wohnungen und Häuser leer stünden. In dem Artikel wird vermutet, dass Eigentümer Häuser und Wohnungen oft leer stehen lassen, weil dies lohnender sei, als sie zu vermieten. Beispielsweile ist offensichtlich in der Barkhausstraße eine Wohnung leerstehend. In der Pallaswiesenstraße 47 steht seit Jahren ein Haus leer.

  1. Wie viele Wohnungen und Häuser stehen zur Zeit im Martinsviertel und Johannesviertel leer?
  2. Welche Gründe sind für diese Leerstände dem Magistrat bekannt?
  3. Welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um Leerstände im Martinsviertel und Johannesviertel zu beseitigen?
  4. Wie bewertet der Magistrat vor diesem Hintergrund die Einführung der Verordnung gegen die Wohnraumzweckentfremdung?

 

Die Fortsetzung folgt nach Stellungnahme des Magistrats und wird unter ANFRAGEN AN DEN MAGISTRAT veröffentlicht.